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Offiziersanw鋜ter und Unteroffiziere, die den OLG II ageschlossen haben, werden zu einem Ausbilder 4.Klasse. Das bedeutet, dass sie Rekruten an der Akademie ausbilden d黵fen.
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Offiziere, die gepr黤t den Abschluss des OLG II haben, werden zu einem Ausbilder 3.Klasse. Das bedeutet, dass sie Unteroffiziere und Offiziersanw鋜ter bis OLG I ausbilden d黵fen.
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Offiziere, die gepr黤t den Abschluss des OLG III haben, werden zu einem Ausbilder 2.Klasse. Das bedeutet, dass sie Offiziere bis OLG III ausbilden und pr黤en d黵fen.
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Offiziere, die gepr黤t den Abschluss des OLG IV haben, werden zu einem Ausbilder 1.Klasse. Das bedeutet, dass sie Offiziere bis OLG IV ausbilden und pr黤en d黵fen.
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